Allgemeine Geschäftsbedingungen Pfotenpension der Pfotenranch (Im Folgenden: Pfotenpension)

 

§1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

Diese Bedingungen gelten für die Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pfotension im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.

 

§2 Begriffsbestimmung

1. Hundepension bedeutet, dass der Hund mehrere Tage in der Pfotenranch verbringt, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung der Pfotenpension verbleibt.

2. Hundetagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird, also nicht über Nacht in der Pfotenpension verbleibt.

 

§3 Vertragsabschluss

1. Vertragspartner sind die Pfotenpension und der Halter des Hundes (im folgenden Kunde genannt).

2. Die Anmeldung des Hundes kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Die Pfotenpension bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich oder mündlich und teilt dabei die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit.

3. Der Vertrag kommt erst durch Unterzeichnung des Unterbringungsvertrags und Eingang desselben bei der Pfotenpension zustande.

 

§4 Preise/Zahlungsbedingungen

1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Unterbringung des Hundes und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten Preise zu zahlen. (s. beigefügter Preisliste)

2. Die Preise schließen die jeweils geltende Mehrwertsteuer mit ein. Preisänderungen sind zulässig, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate überschreitet und sich der von der Pfotenpension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis erhöht. Dann kann die Pfotenpension den vertraglich vereinbarten Preis angemessen erhöhen. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer ändern, werden die Preise automatisch angepasst.

3. Die Kosten sind innerhalb der im Unterbringungsvertrag vereinbarten Fristen in bar oder per Überweisung auf folgendes Konto zu bezahlen: Nicole Heßmert Pfotenranch Rureifel IBAN: DE 16 3955 0110 1201 0482 93 BIC: SDUEDE32XXX

4. Erfolgt die Zahlung verspätet, stellt dies ein neues Angebot durch den Kunden dar. Ein Vertrag kommt bei einer verspäteten Zahlung nur zustande, wenn die Pfotenpension dem Kunden gegenüber bestätigt, den Hund in die gewünschte Betreuung aufzunehmen. Kann eine Betreuung im gewünschten Zeitraum durch die Pfotenpension nicht erfolgen ist diese berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden abzulehnen. In diesem Fall ist die geleistete Zahlung an den Kunden zu erstatten.

5. Der Kunde kann nur mit/wegen einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pfotenpension aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

 

§5 Rücktritt/Stornierungen

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pfotenpension geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pfotenpension. Erfolgt diese nicht, so ist der im Vertrag vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertragliche Leistung nicht in Anspruch genommen hat. Dies gilt nur für Fälle des Leistungsverzugs der Pfotenpension oder ein von ihr zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

2. Bei einer Stornierung der Reservierung durch den Kunden kann die Pfotenpension die bestellte und reservierte und von ihr bereitgestellte vertragliche Leistung dem Kunden gegenüber wie folgt berechnen: Hundepension (= Unterbringung über Nacht)

a) bei schriftlicher Stornierung bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin: kostenfrei

b) bei schriftlicher Stornierung bis 1 Woche vor dem vereinbarten Abgabetermin: 50% des vereinbarten Entgeltes

c) bei schriftlicher Stornierung unter 1 Woche vor dem vereinbarten Abgabetermin: 80% des vereinbarten Entgeltes

d) wenn der Hund zum vereinbarten Abgabetermin ohne Mitteilung des Kunden gar nicht bei der

Pfotenpension abgegeben wird: 80% des vereinbarten Entgeltes

Hundetagesstätte (= Unterbringung nur über Tag)

a) bei schriftlicher Stornierung mehr als 1 Woche vor dem vereinbarten Abgabetermin: kein Schadensersatz

b) bei schriftlicher Stornierung später als 1 Woche vor dem vereinbarten Abgabetermin: 50% des vereinbarten Entgeltes.

2. Die Stornierung seitens des Kunden muss schriftlich erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt hierfür ist der Zugang der schriftlichen Stornierung bei der Pfotenpension.

3. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Pfotenpension kein Schaden oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.

 

§6 Leistungen

1. Die Pfotenpension ist verpflichtet, den vereinbarten Platz für den Hund bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Unterbringung und Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pfotenpension zu zahlen.

 

§7 Ablehnungsrecht

Die Pfotenpension ist berechtigt, Buchungsanfragen ohne Benennung von Gründen abzulehnen.

 

§8 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde versichert bei Abgabe seines Hundes in die Pfotenpension, dass dieser über einen aktuellen Impfschutz (Staupe, Hepatitis, Parvovirus und Tollwut) verfügt. Der entsprechende Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird in der Pfotenpension für die Dauer des Aufenthalts des Hundes hinterlegt. Besitzt der in die Pfotenpension gegebene Hund nicht notwendigen Impfungen, ist die Pfotenpension berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.

2. Der Kunde ist verpflichtet, den Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Aufenthaltsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund spätestens nach 5 Tagen in das nächstgelegene Tierheim abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag vom vereinbarten Abholtag an um 5 Tage. Für jeden dieser Tage ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten.

3. Läufige Hündinnen können nicht in der Pfotenpension aufgenommen werden. Tritt eine Läufigkeit während des Aufenthaltes in der Pfotenpension ein, wird ein 10,- Euro pro Tag für den Mehraufwand (Separierung, Reinigung etc.) erhoben.

4. In der Pfotenpension gelten folgende Abholzeiten: Tageshunde: Montag bis Samstag ab 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr Pensionshunde: Montag bis Samstag ab 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Der Kunde ist verpflichtet, mit der Pfotenpension eine konkrete Uhrzeit zur Abholung des Hundes zu vereinbaren. An Sonn- und Feiertagen ist eine Abgabe/Abholung von Hunden nicht möglich.

 

§9 Tierärztliche Versorgung

1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Falle einer Erkrankung/einer Verletzung/eines Unfalls des betreuten Hundes die Pfotenpension alle Bemühungen für eine Behandlung des Hundes durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte in die Wege leitet. Die Pfotenpension ist berechtigt, einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Kunden übernommen.

2. Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall während des Aufenthalts in der Pfotenpension kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden.

 

§10 Haftung

1. Der Kunde versichert, dass für den in Betreuung gegebene Hund eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe des
Hundes in der Pfotenpension zu hinterlegen.

2. Der Kunde haftet für alle durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

3. Die Haftung der Pfotenpension für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaberin der Pfotenpension oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pfotenpension oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.

4. Die Pfotenpension haftet nicht für mitgebrachtes Spielzeug, Körbe, Decken etc.

 

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